Der Fall Baylo in Kholmskaja

Fallbeispiel

Im März 2024 wurde ein Strafverfahren gegen Valeriy Baylo wegen des Artikels über die Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation eingeleitet. Einige Tage später wurde er zum Verhör vor das Ermittlungskomitee geladen, woraufhin sein Haus durchsucht und er in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurde. Am 26. Juni 2024 fand die erste Gerichtsverhandlung statt, bereits am 3. Juli wurde Baylo zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich in der Haftanstalt erheblich. Er stellte eine Reihe von Anträgen auf medizinische Hilfe, aber ohne Erfolg. Sein Anwalt reichte diesbezüglich Beschwerden an die zuständigen Behörden ein. Am 20. März 2025 starb Valeriy Baylo in der Haft, ohne eine Behandlung erhalten zu haben. Am 22. April desselben Jahres entließ das Berufungsgericht den Gläubigen von der Strafe im Zusammenhang mit seinem Tod und stellte das Strafverfahren ein.

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