Fall Tawitowa in Wladikawkas
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Der Ermittlungsbeamte A. Basaew vom Sondereinsatzstab der Ermittlungsbehörde des Innenministeriums der Republik Nordossetien-Alanien hat ein Strafverfahren gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation gegen Zarema Tawitowa eingeleitet wegen Teilnahme an Gottesdiensten der Zeugen Jehovas.
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Das Leninski-Gericht Wladikawkas verhängt gegen Tavitowa die vorbeugende Maßnahme des Hausarrests.
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Das Leninsker Bezirksgericht Wladikawkas lehnt die Verlängerung des Hausarrests ab und wählt für Sarema Tawitowa eine vorbeugende Maßnahme in Form eines Verbots bestimmter Handlungen.