Verbrechen gegen Gläubige

Ein Gläubiger wurde im FSB-Gebäude in Kaluga unmenschlich behandelt

Kaluga Region

Am 26. Juni 2019 wurde der 43-jährige Gläubige Roman Makhnev im FSB-Gebäude in Kaluga mit Handschellen an ein Rohr gefesselt und bis zum nächsten Morgen in dieser Position belassen. Nach einer schlaflosen Nacht wurde gegen ihn ermittelt. Weder am 26. Juni, noch am 27. Juni, noch am 28. Juni wurde ihm etwas zu essen angeboten. Erst am 29. Juni wurde er zum ersten Mal mit Frühstück gefüttert.

Dies geschah infolge einer Razzia von Offizieren des russischen FSB in der Region Kaluga gegen Gläubige. Insgesamt wurden 6 Durchsuchungen durchgeführt, unter anderem in der Wohnung einer 81-jährigen Frau. Nachdem Roman Machnew verkündet hatte, dass in seinem Haus verbotene Literatur untergebracht worden sei, wurde er nicht in die vorübergehende Haftanstalt, sondern in das FSB-Gebäude gebracht. Makhnevs 15-jährige Tochter wurde nach draußen gebracht und gezwungen, barfuß im Regen zu stehen, während das Haus durchsucht wurde.

Die vom FSB begangenen Gräueltaten wurden vom Bezirksgericht Kaluga hartnäckig ignoriert. So vermied es das Gericht am 28. Juni 2019, die Umstände der Inhaftierung von Gläubigen zu beurteilen. Am selben Tag verurteilte das Gericht Roman Machnew sowie den 54-jährigen Dmitry Kuzin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.

Der Fall von Makhnev und Kuzin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 wurden in Kaluga mehrere Häuser von Zeugen Jehovas durchsucht, darunter die Familien von Roman Makhnev und Dmitriy Kuzin. Die Männer wurden festgenommen und bald in ein Untersuchungshaft gebracht. Beide verbrachten sechs Monate hinter Gittern, gefolgt von weiteren zwei Monaten Hausarrest. Der FSB eröffnete ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen sie sowie gegen einen anderen Gläubigen. Im November 2020 wurde die Untersuchung aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Im März 2024 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, und neun Monate später ging der Fall vor Gericht. Im Frühjahr 2026 wurde ein Urteil gefällt – jeweils sechseinhalb Jahre in einer Strafkolonie des Generalregimes.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
"ergriff aktive organisatorische Maßnahmen, die sich in der Vereinigung der Anhänger der Weltorganisation der Zeugen Jehovas äußerten, die in der Stadt Kaluga und der Region Kaluga unter einer einzigen Führung lebten; Treffen in Wohnquartieren einzuberufen... Organisation religiöser Reden und Gottesdienste bei diesen Treffen; Durchführung der Predigttätigkeit" (aus der Entscheidung, als Angeklagter vorzugehen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für die Region Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2026 (1-135/2025; 1-1013/2024)
Gericht erster Instanz:
The Kaluzhskiy District Court of The Kaluga Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Irina Tarelicheva
Fallbeispiel
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