Von links nach rechts, von oben nach unten: Walerij Rogosin, Igor Egozarjan, Denis Peresunko und Sergej Melnik

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Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil gegen vier Gläubige aus Wolgograd. Sie werden ihre Strafe weiterhin in der Strafkolonie verbüßen

Gebiet Wolgograd

Am 19. Januar 2023 änderte das Vierte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Krasnodar den Schuldspruch und das Berufungsurteil im Fall von Walerij Rogosin, Igor Egozarjan, Sergej Melnik und Denis Peresunko, die wegen ihres Glaubens als Zeugen Jehovas zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, nicht.

Das erstinstanzliche Gericht fällte das Urteil im September 2021. Rogosin wurde zu 6 Jahren und 5 Monaten in einer Strafkolonie verurteilt, Peresunko zu 6 Jahren und 3 Monaten in einer Strafkolonie, Melnik und Egozarjan zu 6 Jahren in einer Strafkolonie. Im März 2022 bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung. Egozaryan, Peresunko und Rogosin verbüßen bereits seit August 2022 ihre Strafen in einer Strafkolonie, während Sergej Melnik kürzlich an den Ort seiner Strafe verlegt wurde.

Die Gläubigen sind mit dem Urteil immer noch nicht einverstanden, wie sie in ihrem Kassationsappell feststellten: "Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht eine einzige Tatsache festgestellt, dass sie ... rechtswidrige Handlungen. Selbst während der Überwachung wurde nichts aufgezeichnet, was darauf hindeutete, dass . . . Jehovas Zeugen begehen rechtswidrige Handlungen oder rufen dazu auf."

Der Staatsanwalt wies in seinem Einspruch gegen die Kassationsbeschwerde darauf hin, dass die kriminelle Absicht der Angeklagten darin bestand, die Tätigkeit einer verbotenen religiösen Organisation zu organisieren, und dass ihr Motiv seiner Meinung nach der Wunsch war, diese Tätigkeit fortzusetzen, obwohl die Gläubigen in Wirklichkeit das Recht ausübten, ihren Glauben zu bekennen und zu verbreiten.

Im Juni 2022 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Russland rechtswidrig ist: "Nur religiöse Äußerungen und Handlungen, die Gewalt, Hass oder Diskriminierung enthalten oder dazu aufrufen, können als Grundlage dafür dienen, sie als 'extremistisch' zu unterdrücken." (§271).

Fall Rogosin und andere in Wolgograd

Fallbeispiel
Im Frühjahr 2019 leitete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Gläubige aus Wolgograd ein. Sergej Melnik, Igor Egozarian, Walerij Rogosin und Denis Peresunko wurden der Organisation einer extremistischen Vereinigung beschuldigt, gegen die beiden Letztgenannten wurde zudem der Vorwurf der Finanzierung erhoben. Sie saßen zwischen 5 und 7 Monaten im Untersuchungsgefängnis. Die Anwälte wiesen die Richterin auf zahlreiche Verstöße durch die Ermittlungsbehörde hin. Einige Zeugen gaben an, ihre Aussagen seien gefälscht worden. Anonyme Zeugen wurden unter Wahrung ihrer Identität vernommen – nach eigenen Angaben aus Sorge um ihr Leben und ihre Gesundheit. Im September 2021 verurteilte das Gericht die vier Gläubigen zu Freiheitsstrafen von 6 Jahren bis 6 Jahren und 5 Monaten. Im März 2022 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Im Dezember 2025 wurden Egozarian und Melnik entlassen, im April 2026 hatte Rogosin seine Strafe verbüßt. Als letzter der vier wurde Denis Peresunko im Juni 2026 freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Wolgograd
Siedlung:
Wolgograd
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde nahm er wiederholt „an Massenveranstaltungen teil, bei denen Audio- und Videomaterialien angesehen, angehört und besprochen wurden, die den Kult der religiösen Überlegenheit der Lehre der Zeugen Jehovas propagieren“.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902180028000016
Eingeleitet:
16. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für das Gebiet Wolgograd
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2021 (1-56/2020)
Gericht:
Тракторозаводский районный суд г. Волгограда
Richter:
Ирина Струк
Fallbeispiel
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