Larisa Potapova und Olga Kalinnikova. 25. März 2025

Larisa Potapova und Olga Kalinnikova. 25. März 2025

Larisa Potapova und Olga Kalinnikova. 25. März 2025

Ungerechte Urteile

Zwei Einwohner der Kurilen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht stufte Gespräche über die Bibel als Extremismus ein

Region Sachalin

Am 24. März 2025 verurteilte die Richterin des Stadtgerichts Juschno-Sachalinsk, Marija Manajewa, die Einwohner der Insel Iturup, Olga Kalinnikova und Larisa Potapova, zu 2,5 Jahren auf Bewährung. Um an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen zu können, mussten sie nach Sachalin fliegen, wobei sie jeweils eine Strecke von 450 Kilometern zurücklegten.

In ihrem Schlussplädoyer sagte Olga Kalinnikowa: "Gesetze werden geschaffen, um die Gesellschaft vor kriminellen Handlungen zu schützen. Das Extremismusgesetz sieht die Bestrafung bestimmter Handlungen extremistischer Natur vor. Die Liste dieser Handlungen umfasst keine friedlichen Gespräche mit Menschen über Gott. Solche Gespräche sind im Gegenteil vom Staat, von der Verfassung geschützt."

Auch Larisa Potapova plädierte auf nicht schuldig des Extremismus und erklärte: "Die harmlosesten Menschen wurden als Extremisten bezeichnet. Es ist sehr merkwürdig, denn Jehovas Zeugen greifen nicht zu den Waffen, sie sind jeder Form von Grausamkeit fremd."

Das Strafverfahren wurde im Oktober 2023 eingeleitet, einen Monat später wurden die Frauen durchsucht. Wie sich herausstellte, waren die Strafverfolgungsbeamten einige Jahre zuvor auf sie aufmerksam geworden. Olga sagte, dass seit 2017 sechs Entscheidungen getroffen wurden, die die Einleitung eines Strafverfahrens gegen sie abgelehnt haben. Zunächst eröffnete der Ermittler Kirill Deschko ein Verfahren gegen Kalinnikowa und Potapowa "wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" und erweiterte sechs Monate später den Umfang der Anklage, indem er einen Artikel über die Beteiligung anderer Personen an dieser Aktivität hinzufügte.

Nach Angaben der Verteidigung der Gläubigen war die Hauptzeugin in diesem Fall eine ältere Frau, mit der Kalinnikowa und Potapowa über die Bibel sprachen und der sie selbstlos in alltäglichen Angelegenheiten halfen. Mit der Erlaubnis der Frau führten die Agenten versteckte Videoaufnahmen in ihrem Haus durch. Potapova kommentierte diese Handlungen wie folgt: "Ich hege keinen Groll gegen [Zeuge – Anm. d. Red.]. Es ist so seltsam, von einer Person, mit der wir auf dem Foto aus der Akte in einer Umarmung sitzen und lächeln, zu hören, dass sie Angst vor mir hatte und mich bat, nicht zu kommen. Und umso erstaunlicher ist es, dass sie selbst immer wieder zu mir nach Hause kam."

Der Fall ging im Mai 2024 an das Bezirksgericht Kurilsk, aber zwei Richter lehnten nacheinander ab. Daraufhin wurde der Fall zur Prüfung an das Stadtgericht Juschno-Sachalinsk verwiesen. Aufgrund der großen Entfernung hatten sich Gläubige um die Teilnahme an den Anhörungen per Videokonferenz beworben, wurden aber abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft beantragte für sie eine Bewährungsstrafe von 5,5 Jahren.

Insgesamt 10 Zeugen Jehovas wurden in der Region Sachalin strafrechtlich verfolgt. Einer von ihnen wurde vom Gericht zu sechs Jahren Strafkolonie verurteilt.

Der Fall Kalinnikowa und Potapowa in Kurilsk

Fallbeispiel
Im November 2023 wurden die Wohnungen von zwei weiblichen Zeugen Jehovas in der Stadt Kurilsk und im Dorf Reidowo durchsucht. Eine der Frauen hat eine minderjährige Tochter. Einen Monat zuvor war ein Strafverfahren gegen Olga Kalinnikowa und Larisa Potapowa eingeleitet worden. Sie wurden beschuldigt, die Lehren der Zeugen Jehovas in der Region Sachalin verbreitet zu haben. Für beide Frauen wurden Reisebeschränkungen verhängt. Im Mai 2024 wurden ihre Namen in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen. Etwa zur gleichen Zeit wurde der Fall dem Stadtgericht von Kurilsk vorgelegt. Nachdem sich zwei Richter zurückgezogen hatten, wurde der Fall zur weiteren Verhandlung an das Stadtgericht Juschno-Sachalinsk überwiesen. Am 24. März 2025 verurteilte das Gericht Potapova und Kalinnikova zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Berufungsgericht verwies den Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens zurück. Der zweite Prozess wurde im Oktober 2025 abgeschlossen und führte zu Bewährungsstrafen zwischen 4 Jahren und 11 Monaten und 5 Jahren für beide Frauen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Region Sachalin
Siedlung:
Kurilsk
Woran besteht der Verdacht?:
"Zu den Handlungen von Potapova und Kalinnikova gehörten unter anderem das Führen von Gesprächen, der Religionsunterricht und die Religionserziehung unter den Bewohnern des Kurilengebiets... ermutigend... sich an der Tätigkeit in einer extremistischen Organisation zur Durchführung von Verschwörungsmaßnahmen zu beteiligen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302640018000078
Eingeleitet:
12. Oktober 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Korsakowskij Interdistriktliche Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Sachalin
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-837/2025 (1-117/2025; 1-1112/2024; 1-14/2024)
Gericht erster Instanz:
Yuzhno-Sakhalinsk City Court, Sakhalin Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Galina Masterkova
Fallbeispiel
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